- Hecht und Zander haben in allen Gewässern vom 01.01 bis 30.04. des Jahres Schonzeit.
- In allen Gewässern dürfen keine Reusen gestellt werden.
- Der Vorstand ist berechtigt Kontrollen durchzuführen.
zusätzliche Bestimmungen Moorteiche und Hoffnungssee:
- Erlaubt sind höchstens 3 Angeln mit jeweils einem Haken
- Jedes Zunftmitglied, das im Moor/See angeln möchte, hat sich jährlich beim
Gewässerwart (Heiko Seyffarth, Große Berstr. 21, Lunden / Handy: 015226881790 )
unter Vorlage des gültigen Jahresfischereischeines und des VDSF-Mitglied-
ausweises ein Fangbuch zu besorgen, das als Angelerlaubnis gilt.
- Das Fangbuch kostet 10.-Euro für jedes Zunftmitglied (auch Jugendliche,
Frauen, Rentner und Schwerbehinderte).
- Das Fangbuch ist bei Erhalt eines
neuen Fangbuches oder bei Ausscheiden aus der Anglerzunft wieder abzugeben.
- Das Angeln ist ab dem 01.04 bis 31.12. eines Jahres erlaubt.
- Nachtangeln ist erlaubt.
- Das Zelten im Moor und am See ist nicht erlaubt.
- Blinkern und Twistern ist im Hoffnungssee vom 01.05 bis 31.12. des Jahres
und im Moor vom 01.09 bis 31.12. des Jahres erlaubt.
zusätzliche Bestimmungen für die Au:
- In der Au ist das Angeln mit 5 (fünf) Ruten mit jeweils höchstens 2 Haken
und das Senken erlaubt.
- Im Bereich der Nesserdeicher Schleuse darf nicht geangelt werden.
(Hochspannungsgefahr)
Anfüttern ist verboten!!
Jugendliche Zunftmitglieder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines
erwachsenen Fischereischeininhabers angeln.
Beschädigungen der Ufer sowie am Ufer befindlicher baulicher
Anlagen sind zu vermeiden.
Bitte den Angelplatz sauber hinterlassen!!!
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